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Kommentar
zur Hirntod-Debatte anlässlich der Verabschiedung des Transplantations- gesetzes durch den Deutschen Bundestag |
Frankfurter Rundschau vom 02.07.1997, Seite 7
Wider die Lebens-ErfahrungDer Hirntod ist kein wertfreier medizinischer SachverhaltManuskriptfassung!In öffentlichen Debatten gilt gewöhnlich die Faustregel: Je grundsätzlicher die Streitfrage, desto klarer die Fronten. Auch wenn die klassischen Schemata wie links/rechts oder progressiv/konservativ nicht mehr für alle Problemlagen gleichermaßen taugen, bieten sie doch eine erste Orientierung. So waren im Streit um die Abtreibungsregelung die Lager fein säuberlich eingeteilt nach links-liberal und christlich-konservativ. Aus bioethischen Diskursen sind neue Zuordnungen bekannt. Gegen die Bioethik-Konvention etwa wurden sich zahlreiche gesellschaftliche Gruppen schnell einig. Ob dabei der Schutz des Lebens oder das Recht auf informierte Selbstbestimmung das zugrunde liegende Motiv bildet, ist nicht entscheidend, da beides unter dem weiten semantischen Mantel der Menschenwürde Platz findet. Als "wertkonservativ" lassen sich dann verschiedenste Werte gemeinsam verteidigen, solange man glaubt, den gleichen Gegner zu haben. In der Bioethik heißt er fremdnützige Forschung oder Fremdverfügung über menschliches Leben.
Bei der seit Jahren heftig geführten Diskussion über das Lebensende, die am Mittwoch mit der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes ein vorläufiges Ende fand, lagen die Dinge anders. Verwundert stellte der Beobachter fest, wie sich die Kirchen mit Technokraten des Gesundheitswesens zusammenfanden, Menschen mit irreversiblem Hirnversagen für Leichen zu halten. Auf der Gegenseite waren prominente Lebensschützer, darunter einige evangelische Bischöfe und ein Kardinal, mit den Grünen einer Meinung. Der Streit um den Hirntod stellte sich im Bundestag nicht als Wertedebatte dar, denn der Frage nach dem Tod des Menschen wurde die Tarnkappe ethischer Neutralität übergestülpt; von rein medizinischen Sachverhalten war die Rede. Damit wurde der Gegensatz von angeblich wertfreiem Expertenwissen und lebensweltlicher Erfahrung zur Scheidelinie.
Die ehrlichen unter den Befürwortern des Hirntod-Konzepts sprachen wenigstens von einem Paradox. Daß Menschen für tot gelten sollen, deren Körper warm und durchblutet, deren Haut rosig ist, bei denen Stoffwechsel, Immunsystem und Fortpflanzungsfunktionen erhalten sind, die Reflexe zeigen und sogar Schwangerschaften austragen oder spontan abortieren können - dies widerspricht allzu sehr der Lebens-Erfahrung. Zwar ist gerade der Tod keine alltägliche und gerade heute verdrängte und tabuisierte Erfahrung. Doch tritt der Tod ein, so wird er vom Leben her verstanden. Wo noch Lebenszeichen sind, kann der Tod noch nicht ganz da sein; auch wo keine Heilung mehr in Sicht ist, wird noch gestorben. Man mag zur Kenntnis nehmen, daß nach allem, was wir heute über den Zusammenhang von Gehirn und Bewußtsein zu wissen glauben, bei unumkehrbarem Hirnversagen bewußtes, willentliches Handeln und Schmerzempfinden nie mehr möglich sein werden - doch die unmittelbare Erfahrung verlöschenden Lebens, der sich hirntote Patienten als wie Schlafende darstellen, sollte sich niemand vorschnell ausreden lassen. Die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen versucht genau das. Der Neurologe Friedrich J. Spittler etwa bezeichnet die Lebens-Erfahrungen von Angehörigen und Pflegepersonal (auch vielen Ärzten) im Umgang mit hirntoten Patienten als "autosuggestive Selbsttäuschungen". Und in der Bundestagsdebatte hieß es, naturwissenschaftliche Erkenntnisse dürften nicht durch geisteswissenschaftliche Interpretationen, religiöse Auffassungen oder subjektives Erleben verfälscht werden; Gefühle und Empfindungen verstellten den Blick auf Tatsachen.
Es ist jedoch fraglich, ob die Behauptung, der Hirntod sei der Tod des Menschen, überhaupt eine naturwissenschaftliche Tatsache ist. Schaut man sich die Begründungen des Hirntod-Konzeptes an, wie sie etwa der führende Neurologe Heinz Angstwurm immer wieder vorträgt, so ist darin stets von der körperlich-geistigen oder der leiblich-seelischen Einheit des Menschen die Rede. Diese sei mit dem Hirntod unwiderruflich zerfallen, der Mensch habe sein personales Dasein verloren, der Mensch sei tot. Man mag sich diesem Argument anschließen; mit dem Verlust des Bewußtseins ist nach unserer Vorstellung ein wesentlicher Bestandteil dessen, was zu menschlichem Leben im "vollen" Sinne gehört, verloren. Doch das Argument ist kein naturwissenschaftliches. Es beruht auf weltanschaulichen Annahmen und Wertungen. Die Leib-Seele- oder Körper-Geist-Einheit ist kein medizinischer Begriff und kein medizinisches Faktum. Daß ihr "Zerfall", den kein Neurologe sehen oder messen kann, das Ende menschlichen Lebens bedeutet, und nicht der Wegfall aller Lebenszeichen, ist eine ethische Entscheidung. Führende Straf- und Verfassungsrechtler haben in den Beratungen zum Transplantationsgesetz immer wieder davor gewarnt, den Lebensbegriff mit Qualitäten wie Bewußtsein, Geist oder Seele aufzuladen. Dagegen sei der Schutzbereich des im Grundgesetz garantierten Rechts auf Leben (wie beim Lebensanfang) an rein biologischen Kriterien festzumachen - mit denen allein aber läßt sich das Hirntodkonzept nur schwer begründen. Unsere Verfassung verweigert sich mit guten Gründen der in angelsächsischen Moraldebatten grundlegenden Unterscheidung zwischen menschlichem und personalem Leben. Der Lebensschutz kommt jedem menschlichen Leben unabhängig von seiner Personalität, von seinen kognitiven oder geistigen Fähigkeiten zu. Bioethiker wie der zumal in Deutschland heftig umstrittene Peter Singer bestreiten das bekanntlich. Die Entscheidung für das Hirntodkonzept, die ihm zufolge hirntote Patienten "aus der moralischen Gemeinschaft ausschließt", sei allerdings "ein ethisches, kein medizinisches Urteil". Das habe man wohl nicht erkannt, weshalb dieser Wandel unseres Todesverständnisses auf erstaunlich wenig Widerstand gestoßen sei. In der Sache dürfte Singer die Konsentierung des Hirntodkonzepts durch den Bundestag begrüßen. Und mancher, der sich heute angesichts des Bedarfs an lebenrettendenden Organtransplantationen diesem Todeskonzept anschließt, könnte sich auf kurz oder lang wundern, in welches ethische Fahrwasser er sich begeben hat. Achim Bahnen Alle Rechte vorbehalten. (c)
Frankfurter Rundschau
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Anmerkung: Der redaktionelle Untertitel ist leider falsch. Der Hirntod, genauer: irreversibles Hirnversagen, ist sehr wohl ein medizinischer Sachverhalt; die Gleichsetzung mit dem Tod des Menschen aber ist es nicht - genau das ist die Pointe. |
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