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Tagungsbericht zu: "Leben- und Sterben-Lassen", Symposium über Euthanasie des Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), Innsbruck, 27./28.10.2000 |
F.A.Z. vom 04.11.2000, Seite 44
Was ist menschenwürdig?Schieflage: Die österreichische Debatte über aktive SterbehilfeManuskriptfassung!Ein häufig vorgebrachter Einwand gegen die Freigabe aktiver Sterbehilfe ist als Argument der schiefen Ebene bekannt: Werde Tötung auf Verlangen erst einmal in eng begrenzten Fällen zugelassen, sei die Ausweitung auf minder schwere Leidenszustände, auf nur vermutet freiwillige oder gar unfreiwillige Euthanasie nicht aufzuhalten, weshalb bereits den Anfängen zu wehren sei. In der akademischen Diskussion wird dieser Schluß bestritten, da seine Gültigkeit von schwer nachzuweisenden empirischen Bedingungen abhänge. Befürworter der Freigabe aktiver Sterbehilfe weisen zudem darauf hin, daß der Angst vor einem worst-case-Szenario mit Vertrauen in einen erprobten Rechtsstaat zu begegnen sei. Zum Rechtsstaat gehört es aber auch, daß über die gesellschaftlichen Folgen von Rechtsnormen gestritten wird. Sollte das Argument der schiefen Ebene in der Rechtsethik nicht überzeugen, so kommt es doch in der rechtspolitischen Diskussion zu Ehren. In Österreich wird seit zweieinhalb Jahren neu über Sterbehilfe debattiert. Anfang 1998 übergab ein aus Philosophen, Ärzten und Juristen zusammengesetzter Arbeitskreis "Menschenwürdig Sterben" dem Präsidenten des Nationalrates ein "Manifest für die Selbstbestimmung", in dem die Legalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung sowie der Tötung auf Verlangen gefordert wird. Vertreter der großen Parteien sprachen sich gegen den Entwurf aus, der als Kriterium unter anderem angeführt hatte, daß "ein menschenwürdiges Leben nicht mehr erwartet werden kann". Dennoch ist eine Debatte in Gang gekommen, in der jedoch weniger miteinander diskutiert wird, als daß Befürworter wie Gegner sich auf Distanz zum Schlagabtausch formieren. Wie groß das öffentliche Interesse ist, zeigte am Wochenende die Anwesenheit von zeitweise fünfhundert Teilnehmern bei einem Symposium in Innsbruck, das unter dem Titel "Leben- und Sterben-Lassen" vom Wiener Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) veranstaltet wurde. Das Institut, seit 1990 der Österreichischen Bischofskonferenz unterstellt, hatte ein Jahr nach dem Arbeitskreis "Menschenwürdig Sterben" eine in die entgegengesetzte Richtung zielende Deklaration "Menschenwürdiges Sterben" initiiert, die sich gegen eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage wandte, in der - im Gegensatz zum deutschen Strafrecht - auch die Beihilfe zur Selbsttötung in jedem Fall strafbewehrt ist. Die fast identische Namensgebung macht offenkundig, daß beide Seiten die Menschenwürde in der Diskussion für ausschlaggebend halten. Der Salzburger Strafrechtler Kurt Schmoller wies jedoch in Innsbruck darauf hin, daß dieses in der österreichischen Verfassung nicht explizit erwähnte Prinzip eben deshalb ambivalent sei und es weder ohne weiteres erlaube für noch gegen aktive Sterbehilfe zu argumentieren. Schmoller vertrat die Auffassung, daß eine Gesetzesänderung im wesentlichen nicht erforderlich, bei einzelnen Punkten wie den Bedingungen eines Behandlungsabbruchs sowie Vorausverfügungen des Betroffenen ("Patiententestament") aber Präzisierungen wünschenswert seien. Unabhängig von der eigentlichen Euthanasie-Diskussion schlug er vor, ein in Österreich bisher nur im Jugendstrafrecht vorgesehenes Absehen von Strafe zu ermöglichen, nachdem das Strafmaß in Ausnahmefällen ohnehin bereits auf einen Tag reduziert und dann gegebenenfalls in eine Geldstrafe umgewandelt werden könne. Die vom Schwangerschaftsabbruch bekannte Konstruktion einer rechtswidrigen, aber straffreien Handlung hatte über die Strafzumessung auch der deutsche Alternativentwurf zur Sterbehilfe von 1986 vorgeschlagen; sie wurde 1997 vom polnischen Gesetzgeber für Tötung auf Verlangen aufgegriffen. Wie Schmoller sprachen sich auch die übrigen Redner, darunter die nun in Heidelberg lehrende ehemalige deutsche Bundesministerin Ursula Lehr sowie der Freiburger Theologe Eberhard Schockenhoff, gegen eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe aus. Daß der beständig beschworene gesellschaftliche Konsens Risse zeigt, deutete sich lediglich in zwei Fragen aus dem Publikum an. Eine Schülergruppe beklagte die einseitige Besetzung der Veranstaltung und provozierte das Podium mit der Rede von der "sanften Spritze" zu einem Verweis auf das Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten. Angesichts des im Frühjahr begonnenen und mit großem Medieninteresse verfolgten Prozesses gegen einen ehemaligen Arzt an der Wiener NS-Euthanasieklinik "Im Spiegelgrund" überraschte es, daß dieser Bezug nicht früher hergestellt wurde. Allerdings gab die in der Tat nicht auf kontroversen Austausch angelegte Auswahl der Referenten keinen Anlaß, schweres rhetorisches Geschütz aufzufahren. "Die Fronten sind starr geworden, und es mangelt immer mehr an Offenheit gegenüber der jeweils anderen Position", schrieb IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat de la Riba im vergangenen Jahr. Die Tagung seines Instituts gab nun ein treffliches Beispiel dafür. Ohne Gegenredner konnten die akademischen Vertreter ihre Auffassungen nur wechselseitig bestätigen, nicht aber im Diskurs bewähren. Weitaus überzeugender wirkten demgegenüber die Erfahrungsberichte aus der Praxis in Klinik und Hospiz. Sie machten deutlich, daß der Bitte um Lebensbeendigung in vielen Fällen mit dem Angebot angemessener Sterbebegleitung begegnet werden kann: durch die Gabe schmerzstillender Mittel, das Eingehen auf Patientenwünsche und vor allem menschliche Zuwendung statt aufwendiger Medizin, wo diese nicht mehr heilen kann. Auf den Perspektivwechsel von einer kurativen zu einer palliativen, das Leiden nurmehr lindernden Medizin, sind die Ärzte aus historischen Gründen kaum vorbereitet, wie der Rechtsmediziner Hans-Bernhard Wuermeling anmerkte. Eine ars dimittendi, die Kunst des Sterbenlassens also, gelte es erst noch zu erlernen. Palliativmedizin und Hospizbewegung haben in Österreich ebenso wie in Deutschland noch Nachholbedarf. Ob ihr notwendiger Ausbau in Zukunft jeden Ruf nach aktiver Sterbehilfe oder Hilfe zur Selbsttötung verstummen lassen wird, ist jedoch zweifelhaft. Achim Bahnen Alle Rechte vorbehalten. (c)
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