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Tagungsbericht zu:
"Toleranz - Grenzen der Toleranz"
Düsseldorf, 29.04.2000

Freiheit und Tabu

Wo endet die Toleranz in der Bioethik? Eine Düsseldorfer Tagung

Manuskriptfassung!

Unter dem Titel "Toleranz - Grenzen der Toleranz" veranstaltete die Akademie für Ethik in der Medizin am vergangenen Samstag in Düsseldorf eine Tagung über die Grenzen der Redefreiheit in der Bioethik. Die in Göttingen ansässige Akademie hat mit diesen Grenzen bereits Erfahrung gesammelt. Ende 1998 platzte eine Veranstaltung über Streit und Toleranz in der Sterbehilfediskussion, nachdem eine Gruppe Behinderter den Mainzer Rechtsphilosophen Norbert Hoerster vehement am Reden gehindert hatte. Und Dieter Birnbacher, Philosoph in Düsseldorf und Vorstandsmitglied der Akademie, war erst vor kurzem aufgrund der Intervention eines CDU-Bundestagsabgeordneten von einem Vortrag in der Konrad-Adenauer-Stiftung wieder ausgeladen worden (F.A.Z. vom 28. Januar).

Diesmal verlief mit fünfzig Teilnehmern alles friedlich, schließlich wollte man auf der Metaebene bleiben und nicht die eigentliche Diskussion brisanter bioethischer Themen aufnehmen. Allerdings war kein radikaler Gegner solcher Diskussionen eingeladen; es wäre spannend gewesen zu sehen, ob sich ein Diskursverweigerer auch diesem Metadiskurs verschlossen hätte oder gar nicht erst erschienen wäre. Trotz fehlender Fundamentalkritik kam es zu einer spannungsreichen Kontroverse über das Tagungsthema.

Der Trierer Philosoph Anselm Wilfried Müller konstatierte für die Rationalität des ethischen Diskurses ein Dilemma: Während die kognitive, auf Wissenserwerb gerichtete Rationalität ein Interesse an der Duldung fremder Urteilsäußerungen habe, könne die praktische Rationalität die Duldung fremden Handelns durchaus ausschließen. Folter beispielsweise werde allgemein nicht geduldet. Fraglich ist aber, ob daher auch eine wohlwollende oder zumindest ergebnisoffene Diskussion über Folter unterbunden werden darf. Während Müller die Ansicht vertrat, dass die Qualität der Handlung auf die Qualität der Urteile "abfärbe", plädierte ein Teil des Publikums, darunter der Medizinethiker Hans-Martin Sass, für eine strikte Trennung: Auch wenn man gegen Folter sei, müsse darüber doch auch offen diskutiert werden können. Sass sah darin geradezu eine Bringschuld der Wissenschaft gegenüber der Gesellschaft.

Ähnlich vertrat Günther Patzig in seinem Vortrag eine Position weitestgehender Meinungs- und Redefreiheit. Der Göttinger Philosoph erledigte die Frage, ob es Grenzen gebe, mit einem Hinweis auf Artikel fünf des Grundgesetzes, der die Freiheit der Rede und der Wissenschaft garantiert. Es sei "selbstverständlich", dass Peter Singer und andere ihre Argumente und Meinungen öffentlich vertreten dürften, auch wenn er selbst Singers Thesen zur Tötung von behinderten Neugeborenen nicht teile. Wer die Diskussion über bestimmte moralische Überzeugungen ablehne, offenbare dagegen eine "deutlich antidemokratische Komponente".

Patzig sprach im Brustton jener Überzeugung, die Ernst Tugendhat vor zehn Jahren in einer Selbstreflexion "nur mit Kopfschütteln" kommentieren wollte; einseitig habe er zuvor mit anderen "die Fahne der ungestörten Rede- und Diskussionsfreiheit hochgehalten", ohne ein "Wort des Verständnisses für die Betroffenheit der Behinderten" zu finden. Ein solches Wort des Verständnisses fand auch Patzig nicht, der sich damit begnügte, die Leidenschaft der Euthanasie-Kritiker auf weltanschaulich-religiöse Motive zu schieben. Aus dem Publikum musste sich Patzig vorhalten lassen, dass man sich keinen Schritt aufeinander zu bewege, wenn man nur auf die Rationalität der eigenen und die Irrationalität der Positionen anderer verweise.

Um ein Verständnis der Sichtweise Behinderter bemühte sich Michael Wunder, der als Psychologe in den Alsterdorfer Anstalten in Hamburg arbeitet. Er fühle sich ebenfalls bedroht, wenn in bioethischen Debatten über lebenswertes und -unwertes Leben verhandelt und Menschen das Lebensrecht zu- oder abgesprochen werden solle. Der Tabubruch sei auf vielen Fronten - neben der Euthanasie etwa bei künftigen Eingriffen in die menschliche Keimbahn - zu einem "abstoßenden Ritual" verkommen. Allerdings sei die weitere Tabuisierung der falsche Weg, denn nur wenn die Positionen bekannt seien, ließen sie sich wirksam kritisieren. Redefreiheit dürfe aber kein Redemonopol bedeuten. Inzwischen gebe es - nicht zuletzt als Folge provozierender Aktionen der Behindertenverbände - eine kritische Öffentlichkeit, wie sie sich als Bürgerbewegung gegen die so genannte Bioethik-Konvention manifestiert habe. Wunder forderte eine nachhaltige Demokratisierung bioethischer Debatten, unter anderem durch die finanzielle und institutionelle Unterstützung kritischer Stimmen.

Auch die Düsseldorfer Philosophin Carmen Kaminsky warb für mehr Ausgewogenheit bei Diskussionsforen. Ihr Wunsch nach mehr Taktgefühl von Veranstaltern und stärkerer "politischer Kommunikation", wenn die sachlich-argumentative Ebene verlassen werde, war jedoch eher strategisch motiviert, um bei brisanten Diskussionsrunden Polizeischutz nur als äußerstes Mittel in Erwägung zu ziehen. Die Intoleranz radikaler Bioethik-Kritiker dürfe nämlich nicht toleriert werden. Letztlich gebe es nun einmal Diskursformen, die - wie Birnbacher formulierte - mit akademischen "nicht kompatibel" seien.

Über diese Diskursklüfte hinweg ist jedoch eine demokratische Meinungsbildung erforderlich. Darin waren sich die Teilnehmer einig, auch wenn Birnbacher bezweifelte, dass eine wissenschaftliche Disziplin wie die Bioethik diesen Prozess fördern könne. Von einer Disziplin aber, die auf dem Wege der Politikberatung zunehmend Einfluss auf gesellschaftliche Entwicklungen nimmt, wird man dies in Zukunft verstärkt erwarten dürfen - als Bringschuld der Gesellschaft gegenüber.

Achim Bahnen


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Mit der ihm eigenen Spitzfindigkeit hat Norbert Hoerster diesem Beitrag eine Präzisierung hinzugefügt. In einem Leserbrief, abgedruckt in der F.A.Z. vom 02.06.2000, bezeichnet er die Behauptung, dass Ende 1998 in Göttingen "eine Gruppe Behinderter den Mainzer Rechtsphilosophen Norbert Hoerster vehement am Reden gehindert hatte" als "unzutreffend" und fährt dann fort: "Zutreffend ist, dass ich [Hoerster], selbst schwer behindert, auf dieser Veranstaltung von einer Gruppe von Randalierern, unter denen sich auch Behinderte befanden, vehement am Reden gehindert wurde."


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